ZUSATZINFO

Zusatzinfo

Sollte sich ein Zusammenhang von Bereiche der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilnahmen, sowie wenn Bildnisse nicht auf Bestellung angefertigt wurden und die Verbreitung und Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient, ist selbst hier für die Veröffentlichung die Einholung der Erlaubnis von den Abgelichteten nicht erforderlich, siehe KUG § 23.

Falls jemand mal Frust haben sollte, weil er sich durch andere irgendwie aufziehen hat lassen, kann dieser gern mit mir darüber sprechen. Es sollte dabei nicht zu "Beleidigungen" kommen, denn sonst riskiert diese Person die Verfügung über die Nutzungsrechte, die der Urheber erteilt. Der Urheber bin ich in diesem Fall selbst, der die Bildwerke durch Fotografie erstellt.

Eine Verwertung über Verwertungsgesellschaften findet nicht statt. Somit erübrigt sich die Vergabe der Nutzungsrechte durch den kommerziellen Verkauf, denn die Nutzungsrechte vergebe ich ausschließlich selbst und persönlich, die ich auch wegen gewandelter Überzeugung rechtlich zurückziehen kann. Die Vergabe der Nutzungsrechte schließt die abgelichtete Person ein, die selbst entscheiden kann, ob sie für ihren Freundes- und Familienkreis Abzüge herausgibt oder nicht.

Meine Arbeit und die Bildwerke werden nicht vergütet, jedoch beteiligt man sich selbstverständlich an den Materialkosten. Sollte es zu einem Vertragsbruch kommen so sind dennoch die entstandenen Materialkosten gemäß BGB § 812, § 816, § 823, § 826, § 842, …, zu übernehmen.

© since 1998 Stefan Graff-Waury